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BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 16.06.1971 - 2 StR 191/71
Nochvorhandensein eines durch eine Straftat erlangten Vorteils als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82
Eine sachliche Begünstigung ist aber nur möglich, wenn der "Begünstigte" die unmittelbar durch seine Tat erlangten Vorteile doch innehat (BGHSt 24, 166, 168). - BGH, 11.04.1980 - 2 StR 134/80
Strafzumessung: Zu Gunsten des Angeklagten sprechende Umstände
Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82
Zur neuerlichen Strafzumessung hinsichtlich des Angeklagten S. wird darauf hingewiesen, daß die bisherige Straflösigkeit eines Angeklagten regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1980 - 2 StR 134/80; Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 677/80). - BGH, 04.03.1981 - 2 StR 677/80
Anerkennung des Fehlens von Vorstrafen als Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 2 StR 191/82
Zur neuerlichen Strafzumessung hinsichtlich des Angeklagten S. wird darauf hingewiesen, daß die bisherige Straflösigkeit eines Angeklagten regelmäßig strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1980 - 2 StR 134/80; Urteil vom 4. März 1981 - 2 StR 677/80).
- BGH, 09.01.1985 - 2 StR 806/84
Tatbeendigung beim Raub; Beihilfe zum Raub nach Zurückgelangen der Beute an den …
§ 257 StGB setzt voraus, daß der Vortäter den durch seine Tat erlangten Vorteil noch innehat (BGHSt 24, 166; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 2 StR 191/82).